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Aktuelle Informationen Schöffen und Jugendschöffen gesuchtAm 31.12.2018 endet bundesweit die Amtszeit der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. Dabei wurde vom Präsidenten des Landgerichts für unsere Gemeinden folgender Schlüssel festgelegt.
Schöffinnen und Schöffen üben einen Teil Staatsgewalt aus. Sie wirken mit, wenn Mitbürger verurteilt oder freigesprochen werden. Sie stehen gleichberechtigt neben dem Berufsrichter. Alle am Ehrenamt a) als Jugendschöffe interessierten Personen
melden sich bitte umgehend beim Jugendamt des Landkreises Eichsfeld, b) als Schöffe interessierten Personen melden sich bitte umgehend beim Bürgermeister ihrer Gemeinde bzw. in der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal in Bodenrode Für die entsprechende Bewerbung ist ein Formblatt auszufüllen, dass bei der Verwaltungsgemeinschaft angefordert oder auf dieser Seite heruntergeladen werden kann. Für die Wahl zum Schöffen/Jugendschöffen sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, wobei die deutsche Staatsangehörigkeit Grundvoraussetzung für dieses Ehrenamt ist. Ferner sollen die Kandidaten das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre sein und ihren Wohnsitz zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste innerhalb der Gemeinde des Gerichtsbezirks haben. Der weitere Werdegang:
Spätester Termin für die Beendigung der Auslegung: 31.07.2018 Anschließend, bis spätestens 15.08.2018, ist die fertige Vorschlagsliste an das für den Bezirk der Gemeinde zuständige Amtsgericht (hier Heilbad Heiligenstadt) zu übersenden. Die Vorschlagsliste für Jugendschöffen wird entsprechend der vorliegenden Bewerbungen vom Jugendhilfeausschuss aufgestellt. Es gelten die Fristen wie bei der Aufstellung der Schöffen. Wir würden uns freuen, wenn sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger für die Aufnahme in die Vorschlagslisten ihrer Gemeinde melden und Interesse an diesem sehr interessanten Ehrenamt bekunden. Bernd Kruse Gemeinschaftsvorsitzender
Kommunale Wohnung zu vermieten!!! Die Gemeinde Glasehausen, als Eigentümer, bietet zum sofortigen Einzug folgende Wohnung zur Vermietung an: Dorfstraße 42, 1. Obergeschoss und Dachgeschoss 3 Zimmer, Küche und Bad mit einer Größe von 80 m² sowie einem Pkw-Stellplatz. Tel.: 036085 / 40205 Bürgermeister Herr Krebs oder Tel.: 03606 / 550037 VG Leinetal, Frau Herold möglich.
Kommunale Wohnung zu vermieten !!! Die Gemeinde Wingerode, als Eigentümer, bietet zum sofortigen Einzug folgende Wohnung zur Vermietung an: Bürgerhaus, Hauptstraße 56 – 1. Obergeschoss 3 Zimmer, Küche und Bad mit einer Größe von 90 m² Auskünfte oder Terminvereinbarungen zur Besichtigung sind unter ☎ 03605 / 512292 (Bgm. Erhardt Wehr) oder ☎ 03606 / 550037 (VG *Leinetal*, Frau Herold) möglich.
BestellungNach erfolgreicher Teilnahme am Seminar für Standesbeamte mit Prüfung an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf, wurde Bianca Sippel in der Gemeinschaftsversammlung am 28.09.2017 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk der Verwaltungsgemeinschaft „Leinetal“ bestellt. Somit verfügt die Verwaltungsgemeinschaft nun, neben Maria Wellner und Raphael Schütze, über drei Standesbeamte.
Neues Bundesmeldegesetz – Informationen der Meldebehörde Mit dem 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Dies löst das bisherige Melderechtsrahmengesetz sowie die Landesmeldegesetze ab. Änderungen betreffen u.a. die Meldepflichtigen, die Melderegisterauskünfte und die Auskunftssperren mit den bedingten Sperrvermerken. § 19 Bundesmeldegesetz – Wohnungsgeberbescheinigung Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird auch die Wohnungsgeberbescheinigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber hat somit bei Meldevorgängen eine Mitwirkungspflicht. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern. Aktuell muss das Beziehen einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde innerhalb von einer Woche nach dem erfolgten Bezug der Wohnung gemeldet werden. Ab dem 01.11.2015 werden der meldepflichtigen Person hierfür zwei Wochen Zeit gewährt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung des Wohnsitzes muss die meldepflichtige Person dann u.a. die Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen. Somit muss ab dem 01.11.2015 der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbescheinigung innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann. Das bedeutet, dass künftig bei jedem Einzug und in einigen Fällen auch beim Auszug (z. B. Bei Wegzug ins Ausland, ersatzloser Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bescheinigung des Wohnungsgebers (Vermieter) innerhalb dieses Zeitraumes auszustellen ist. Wohnungsgeber sind Vermieter oder von ihnen Beauftragte wie z. B. Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können jedoch auch Wohnungseigentümer sein oder auch Hauptmieter, die Wohnungen oder Zimmer untervermieten. Dies bedeutet, dass Wohnungsgeber/Vermieter ab dem 01.11.2015 ihren Mietern eine solche Bescheinigung ausstellen müssen. Folgende Angaben muss eine Wohnungsgeberbescheinigung enthalten:
Außerdem werden die Namen und die Anschrift des Eigentümers sowie dieser nicht selbst Vermieter ist, erfasst. Die Vorlage des Mietvertrages erfüllt diese Voraussetzungen nicht und reicht daher nicht aus. Kommen Wohnungsgeber Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden. Ein Muster dieser Wohnungsgeberbescheinigung haben wir als Anlage hier bereitgestellt. § 50 – Bundesmeldegesetz – Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen Auf Anfrage von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk darf die Meldebehörde aus dem Melderegister lt. § 50 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes über Alters- und Ehejubiläen folgende Auskunft erteilen:
Ab 01.11.2015 dürfen lt. § 50 Bundesmeldegesetz nur Altersjubiläen ab dem 70., jeder fünfte weitere Geburtstag (also der 75., 80., 85., 90., 95. u. 100.) und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die betroffene Person hat jedoch das Recht, der Übermittlung seiner Daten zu widersprechen. Ihr Einwohnermeldeamt Aufruf für das Bildarchiv Wir arbeiten an einer neuen Chronik für Geisleden, zu der auch ein neues Bildarchiv gehören wird. Im Rahmen ihrer Bürgerarbeit befasst sich Frau Sandra Kaufhold intensiv mit dem vorhandenen Bildmaterial. So sind zwar schon viele Bilder vorhanden, z.B. vom 100jährigen Jubiläum des Kindergartens, aber auch vom Straßenbau und einigen Vereinen. (mfrant)
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